Sicherheitsregeln:
Zur Nutzung eines von uns gemieteten Segway bzw. der Teilnahme an einer von uns geführten Tour müssen Sie
gem. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFH / 2019)
Weitere Voraussetzungen sind
Einweisung in den Gebrauch, insbesondere die Handhabung eines Segway PT
Allg. Verhaltensvorschriften:
Dem Fahrer bzw. der Fahrerin ist es, außer in vorgenanntem Fall der Notabschaltung, zudem nicht erlaubt, während der Fahrt das Fahrzeug zu verlassen oder abzuspringen. Weiterhin sind außer beim Anzeigen eines Abbiegevorgangs die Hände am Lenker zu belassen. Das freihändige Fahren, auch zum Fertigen von Fotos oder ähnlichem ist zu unterlassen.
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze:
Gem. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist der Segway PT zum Befahren bestimmter bzw. festgelegter öffentlicher Fahrbahn-bzw. Straßenbereiche nicht zugelassen. Informieren Sie sich vor Fahrtbeginn, insbesondere bei Langzeitmieten, welche Straße, Wege und Plätze Sie befahren dürfen. Der Vermieter hält hierfür eine Erläuterung zur Verordnung in schriftlicher Form für Sie am Segway bereit.
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Der Segway PT darf nur von einer einzelnen Person betreten, gefahren bzw. geführt werden. Beim Fahren in Gruppen sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann sowie zur Seite eingehalten werden. Bei erkennbaren Bodenunebenheiten an Bordsteinkanten, Absätzen sowie auf nasser Fahrbahn und Wasserlachen ist mit besonderer Vorsicht zu fahren. Im Zweifelsfall ist zuvor abzusteigen und das Fahrzeug über oder um das Hindernis zu schieben bzw. zu führen.
Vermietung/Tourteilnahme:
Voraussetzung der Vermietung bzw. Nutzung ist die Kenntnisnahme und durch Unterschrift bestätigte Anerkennung des hier schriftlich festgelegten Haftungsausschluss sowie die Teilnahme an der vor Fahrtantritt angebotenen Sicherheitseinweisung.
Bei Nichtbeachtung kann der Veranstalter sowie sein beauftragter Mitarbeiter dem Kunden die Tourteilnahme sowie Vermietung untersagen. Dies gilt insbesondere, wenn den Anweisungen des Tour Guides nicht Folge geleistet wird, sowie bei körperlichen, geistigen, medikamentösen, alkoholbedingen und/oder sonstigen Ausfallerscheinungen sowie bei schwangeren Personen.
Eine Rückerstattung der bis dahin entrichteten Nutzungs-Miet-oder Teilnahmegebühren ist in diesen Fällen nicht möglich.
Die freie Verfügung über den Gebrauch des Fahrzeugs, wie z.B. auch die Weitergabe an Dritte, besteht nur bei Tages-bzw. Dauermietzeiten. Die Weitergabe und Hinweispflicht der Gefahren-und Sicherheitshinweise (auch mittels ausgehändigter DVD) obliegt bei der Weitergabe der Fahrzeuge an Dritte einzig und alleine dem beim der Fa. Standing-Ovation eingetragenen Erstmieter. Jegliche entgeltliche Untervermietung ist dem Erstmieter strikt untersagt.
Die Fahrzeuge sind zum Mietende dem Inhaber bzw. seinem Angestellten, soweit nichts anderes schriftlich ausgemacht, an der Firmenanschrift bzw. der Verleihörtlichkeit zurückzugeben.
Standing-Ovation Rhein-Nahe| Im Schelmflügel 14| 55595 Hüffelsheim
Tel.: 0671-2 104 867 / 0151-20 250 250
E-Mail: standing-ovation@web.de